Hauswirtschaftlicher Fachservice (HWF)
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Familienhilfe

Verhinderungspflege

Unterstützung im Alter

  Entlastung für pflegende Angehörige

Unsere Tätigkeit beinhaltet vorübergehende Betreuung stunden- und tageweise. Im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt der HWF und die Dorfhelferinnen die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von hilfsbedürftigen Personen je nach Bedarf.

Was ist Verhinderungspflege?
Nach § 39 SGB XI.
Wenn die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate von einer Pflegeperson gepflegt wurde und diese wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kostenübernahme für Verhinderungspflege gestellt werden. Die Kosten werden bis zu 1612,00 € pro Jahr ab Pflegegrad 2 übernommen.

Gerne beraten wir Sie bei der Abwicklung der notwendigen Formalitäten mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.